PHOTOGRAPHY
Workshop, Event & Coaching
Teilnahmebedingungen
§ 1 Anwendungsbereich​
1. Diese Bestimmungen gelten für alle Workshops, Coachings und Events von Frank Beckmann im gesamten Bereich und sind verbindlicher Teil des Vertragsverhältnisses zwischen Frank Beckmann und jeder einzelnen teilnehmenden Person.
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2. Als teilnehmende Person gelten alle fotografierende Personen, Modelle, Visagisten, Stylisten sowie jede andere Person, die mit Zustimmung von Frank Beckmann am Set anwesend ist.
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§ 2 Teilnahme
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1. Die Teilnahme sowie die An- und Abreise erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart , auf eigene Kosten. Es werden keine Auslagen erstattet.
2. Die teilnehmenden Personen müssen sich rechtzeitig zum Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einfinden, aber nicht zu früh.
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3. ​Während des gesamten Events sind die Anweisungen von Frank Beckmann oder seinen Beauftragten (Offiziellen) zu befolgen.
§ 3 Anmeldung / Absage
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Um an einem Workshop, Coaching oder Event teilzunehmen, müssen Sie sich schriftlich per E-Mail an info@frank-beckmann.net oder über das entsprechende Formular auf https://www.frank-beckmann.net anmelden. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie innerhalb von 7 Tagen begleichen müssen.
Sollten Sie einen Workshop oder ein Event stornieren wollen, können Sie dies jederzeit tun. Bitte beachten Sie jedoch, dass in diesem Fall keine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags erfolgt. Frank Beckmann wird sich bemühen, entweder eine Ersatzperson für den freien Platz zu finden oder Ihnen einen alternativen Termin anzubieten.
Wenn Sie nicht zum Workshop, Event oder Coaching erscheinen, verfällt Ihr Anspruch auf eine Rückerstattung.
Frank Beckmann behält sich das Recht vor, einen Workshop, ein Event oder Coaching abzusagen, wenn nicht genügend Teilnehmer angemeldet sind. Sollte dies der Fall sein, wird Frank Beckmann einen neuen Termin ansetzen und Sie darüber informieren. Dasselbe gilt, wenn das Model oder der Workshopleiter ausfällt, beispielsweise aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Umständen. Sollte das Model ausfallen, wird Frank Beckmann sich bemühen, ein gleichwertiges Ersatzmodell zu buchen.
Wird der Workshop generell abgesagt oder können Sie an keinem Ersatztermin teilnehmen, erhalten Sie eine schnelle Rückerstattung des Teilnahmebeitrags.
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§ 4 Nutzungsrechte
Die Modelle haben das Recht, die Fotos, die ihnen von den fotografierenden Personen freiwillig zur Verfügung gestellt werden, für eigene Werbezwecke (Sedcard, Homepage, Modelmappe, Social Media) zu verwenden. Dieses Recht ist zeitlich unbegrenzt und unwiderruflich. Wenn auf den Fotos andere teilnehmenden Personen als das Model zu sehen sind, müssen Sie deren Einwilligung einholen, bevor Sie die Fotos veröffentlichen oder verbreiten. Außerdem dürfen Sie keine Personen fotografieren, die nicht zum Workshop gehören.
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§ 5 Erstellung von Fotos/Videos​
1. Frank Beckmann behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Video- und/oder Fotomaterial von dem Workshop/Event/Coaching zu erstellen, auf dem auch die teilnehmenden Personen abgebildet sind. Die teilnehmenden Personen stimmen dem zu.
2. Die teilnehmenden Personen erlauben Frank Beckmann, dass entstandene Bild- und Filmmaterial für Dokumentations- und Werbezwecke im Internet oder in anderen Medien zu verwenden. Die Zustimmung ist unwiderruflich und gilt grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Sie gilt jedoch nur, solange kein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person, wie z.B. eine verfälschende oder anstößige Darstellung, beeinträchtigt wird.
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§ 6 Haftung
1. Frank Beckmann ist nicht verantwortlich für Schäden, die teilnehmende Personen auf dem Weg zum oder vom Workshop/Coaching/Event erleiden oder für Gegenstände, die sie während des Events verlieren.
2. Frank Beckmann haftet nur für Sachschäden, die durch absichtliche oder grob fahrlässige Verletzungen seiner Pflichten oder der seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
3. Frank Beckmann haftet grundsätzlich nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die teilnehmende Personen durch absichtliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten anderer teilnehmenden Personen zugefügt werden. Frank Beckmann haftet für Schäden, die von einzelnen teilnehmenden Personn verursacht werden, nur, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen ein eigenes Mitverschulden anzulasten ist. Frank Beckmann haftet insbesondere nicht als bloßer Zustandsstörer, Zweckveranlasser oder aus dem Haftungsgedanken der Verantwortlichkeit für Räume. Da die Veranstaltungen darauf ausgelegt sind, mit einer unbestimmten Vielzahl wechselnder teilnehmenden Personen zusammenzuarbeiten, kommt auch die Annahme eines Frank Beckmann zur Last fallenden Auswahlverschuldens nicht in Betracht.
4. Frank Beckmann übernimmt keine Garantie für die Zuverlässigkeit der einzelnen teilnehmenden Personen und haftet insbesondere nicht für deren fachliche oder charakterliche Eignung.
5. Frank Beckmann haftet nicht für die unbefugte Veröffentlichung, Verbreitung oder anderweitige Urheberrechtsverletzungen, die durch einzelne teilnehmenden Personen bzw. mittels von diesen im Rahmen von Fotoshootings oder anderweitig geschossenen Fotos zum Nachteil anderer teilnehmenden Personen begangen werden.
6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
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§ 7 Verwarnung / Ausschluss
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1. Die teilnehmenden Personen sind verpflichtet, die Workshopregeln/Coachingregeln/Eventregeln und die Anweisungen von Frank Beckmann und/oder seinen helfenden Personen zu befolgen. Bei Zuwiderhandlungen können Frank Beckmann oder seine helfenden Personen die teilnehmenden Personen abmahnen und bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen von der Veranstaltung ausschließen.
2. Frank Beckmann behält sich das Recht vor, teilnehmende Personen, die sich besonders grob oder fortgesetzt regelwidrig verhalten, ohne vorherige Abmahnung vom Workshop auszuschließen.
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3. Ausgeschlossene teilnehmende Personen haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr und müssen diese in voller Höhe bezahlen.
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§ 8 Ausfall der Veranstaltung​
Fällt die Veranstaltung aus Gründen aus, die Frank Beckmann nicht zu vertreten hat (z.B. Pandemie, Epidemie, Krankheit von Frank Beckmann, Model oder zu geringe Anzahl teilnehmender Personen), erhalten die teilnehmenden Personen die bereits gezahlten Teilnahmebeiträge schnellstmöglich zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche der teilnehmenden Personen sind ausgeschlossen.​
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§ 9 Schlussbestimmungen​
1. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende AGB der teilnehmenden Personen werden nicht anerkannt, es sei denn, Frank Beckmann stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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3. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem jeweiligen Worksho/Coaching/Event- Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Bielefeld.
Stand: November 2023