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Workshop & Coaching
Teilnahmebedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Nachfolgende Bestimmungen regeln im gesamten Bereich verbindlich jede Form der persönlichen Teilnahme an Workshops, Coachings und Events von Frank Beckmann und sind als solches unmittelbarer Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Frank Beckmann und der einzelnen Teilnehmer*in.

2. Teilnehmer*in in diesem Sinne sind alle Fotografen, Models, Visagisten, Stylisten sowie jede andere Person, die sich im Einvernehmen mit Frank Beckmann am Set aufhält.

§ 2 Teilnahme

1. Teilnahme sowie An- und Abreise erfolgen - soweit nichts anderes ausdrücklich zwischen den einzelnen Parteien geregelt ist - auf eigene Rechnung. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.                                                                                                 

2. Teilnehmer*innen haben sich pünktlich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden.

3. Für die gesamte Dauer des Events ist den Weisungen von Frank Beckmann oder seinen Erfüllungsgehilf*innen (Offiziellen) unbedingt Folge zu leisten.

§ 3 Anmeldung / Absage

1. Eine Anmeldung zum Workshop hat ausschließlich schriftlich per Mail an info@frank-beckmann.net oder über das jeweilige Formular zum Workshop unter https://www.frank-beckmann.net/workshop zu erfolgen. Die Zahlung des Teilnahmepreises ist sofort fällig.

2. Bei Absage des Workshops oder Events durch die Teilnehmer*innen - egal aus welchem Grund - besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises. 

Frank Beckmann wird sich allerdings bemühen Ersatzteilnehmer*innen zu finden, oder die Teilnehmer*innen auf einen Folgetermin zu buchen.

Bei Nichterscheinen der Teilnehmer*innen entfällt jeglicher Erstattungsanspruch.

3. Bei Unterbelegung behalten wir uns vor den Workshop abzusagen.

Frank Beckmann wird sich aber einsetzen um zeitnah einen neuen und späteren Ersatztermin zu finden. Dasselbe gilt bei Ausfall des Models oder Workshopleiters durch Krankheit, ähnlichem oder höherer Gewalt (z.B. Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien usw.).

Wenn der Workshop allgemein abgsagt wird, oder die Teilnehmer*innen an den Erstazterminen keine Zeit finden, werden in diesem Fall schnellstmöglich die gezahlten Workshopgebühren erstattet.

§ 4 Nutzungsrechte

1. Die Modelle erhalten jeweils das unwiderrufliche Recht, die Ihnen vom Fotograf auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellten Bilder, zeitlich unbegrenzt für Eigenwerbungszwecke (Sedcard, Homepage, Modelmappe) zu nutzen.

2. Soweit auf Fotos andere Teilnehmer*innen als das beteiligte Model zu sehen sind, ist darauf zu achten, dass Bildnisse grundsätzlich nicht ohne Einwilligung sämtlicher darin abgebildeter Personen veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass nichtakkreditierte Personen generell nicht mit abgelichtet werden. 

§ 5 Making Of Fotos/Videos

1. Frank Beckmann lässt von dem Workshop als solchem nach freiem Ermessen Video und/oder Fotomaterial anfertigen, auf dem auch die Teilnehmer*innen zu sehen sein werden. Die Teilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden.

2. Die Teilnehmer*innen gestatten Frank Beckmann, das geschaffene Bild- und Filmmaterial zu Dokumentations- und Eigenwerbungszwecken im Internet oder in anderen Medien zu nutzen. Die Einwilligung ist unwiderruflich und gilt grundsätzlich unbefristet. Sie gild jedoch nur, soweit durch die Veröffentlichung kein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person, wie z.B. die Abbildung in entstellender oder kompromittierender Weise, verletzt wird. 

 

 

§ 6 Haftung

1. Frank Beckmann übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer*innen bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während des Events abhanden gekommene Gegenstände.
2. Für Sachschäden haftet Frank Beckmann nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von Frank Beckmann oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.

3. Frank Beckmann haftet grundsätzlich nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art, die Teilnehmer*innen aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens anderer Teilnehmer*innen entstehen. Im Übrigen haftet Frank Beckmann für durch einzelne Teilnehmer*innen verursachte Schäden nur, soweit Frank Beckmann oder dessen Erfüllungsgehilfen ein selbständiges Mitverschulden zur Last fällt. Frank Beckmann haftet insbesondere nicht als bloßer Zustandsstörer, Zweckveranlasser oder aus dem Haftungsgedanken der Verantwortlichkeit für Räume. Da die Veranstaltungen darauf ausgelegt sind, mit einer unbestimmten Vielzahl wechselnder Teilnehmer*innen zusammenzuarbeiten, kommt auch die Annahme eines Frank Beckmann zur Last fallenden Auswahlverschuldens nicht in Betracht.

4. Frank Beckmann übernimmt keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der einzelnen Teilnehmer*innen und haftet insbesondere nicht für die fachliche oder charakterliche Eignung derselben.

5. Frank Beckmann haftet nicht für die unbefugte Veröffentlichung, Verbreitung oder anderweitige Urheberrechtsverletzungen, die durch einzelne Teilnehmer*innen bzw. mittels von diesen im Rahmen von Fotoshootings oder anderweitig geschossenen Fotos zum Nachteil anderer Teilnehmer*innen begangen werden.

6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

§ 7 Verwarnung / Ausschluss

1. Den Weisungen von Frank Beckmann und / oder seiner Erfüllungsgehilf*innen ist unbedingt Folge zu leisten. Verstoßen die Teilnehmer*innen gegen Workshopregeln oder Weisungen, können Teilnehmer*innen verwarnt und im Wiederholungsfall von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

2. Frank Beckmann behält sich vor, Teilnehmer*innen bei fortgesetztem oder besonders gröblichem Verstoß ohne vorherige Verwarnung von dem Workshop auszuschließen.                              
3. Ausgeschlossene Teilnehmer*innen bleiben zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.

§ 8 Ausfall der Veranstaltung

Bei kompletten Ausfall der Veranstaltung (Pandemie, Epidemie, wegen Krankheit von Frank Beckmann, Model oder Unterbelegung des Workshops) bekommen die Teilnehmer*innen die bezahlten Teilnahmebeiträge schnellstmöglich erstattet. Es besteht kein Anspruch der Teilnehmer*innen auf weitergehende Erstattung.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Abweichende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Individualvereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie mit einem Organ von

Frank Beckmann ausdrücklich vereinbart wurden. Offizielle sind zur Vereinbarung abweichender Bedingungen nicht berechtigt.

2. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall zur Aufnahme einer zweckentsprechenden, wirksamen Ersatzregelung.

3. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem jeweiligen Event- Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Bielefeld.

 

Stand: Januar 2020

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